Wertermittlung Fachberatung

Die Pflicht des abgebenden Pächters zur Wertermittlung des Kleingartens ergibt sich regelmäßig aus dem Pachtvertrag. Die Wertermittlung soll weiterhin dazu dienen, dem neuen Pächter eine Parzelle zu übergeben, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der künftige Kleingärtner darf davon ausgehen, dass die ihm übergebene Parzelle dem gewünschten (vorgeschriebenen) Standard entspricht. Eine solche vertragliche Vereinbarung entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit wie sie sich herkömmlicherweise aus dem § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches herleitet. Die Wertermittlung selbst wird durch geschulte Fachkräfte vorgenommen.

Die Bewertung der Gärten war und ist notwendig zur Erhaltung der sozial-politischen und städtebaulichen Funktion des Kleingartenwesens. Zur Durchsetzung ihres kleingärtnerisch-gemeinnützigen Auftrages sind alle damit befassten Kleingärtnerorganisationen angehalten, ihre diesbezüglichen Aufgaben lückenlos und konsequent wahrzunehmen.

Unsere Mitgliedsvereine sichern mit diesem ordnungsgemäßen Pächterwechsel ihr soziales Anliegen gegenüber dem abgebenden Pächter und dem Nachfolgepächter.